Vom Veranstalter zu organisieren
Die Bereitstellung folgender Voraussetzungen am Auf.- bzw. Abbautag :
Zusätzlich :
- einen 3/4 Zoll Wasseranschluss
- ein WC in Nähe des Aufbauortes
- bei mehrtätigem Auf.- bzw. Abbau die Organisation für Übernachtung und Verpflegung der Mitarbeiter ( nach Absprache )
Wichtig!
Der Veranstalter ( Mieter ) ist verpflichtet eine *Zeltversicherung abzuschliessen und uns diese vor Aufbaubeginn vorzuweisen. Diese hat nichts mit der eigentlichen Veranstaltungsversicherung zu tun. Sie deckt alle verursachten **Schäden am Zelt nach Übergabe, auch bei höherer Gewalt, ab.
*Auf Wunsch wird die Zeltversicherung von uns organisiert und rechtzeitig in Rechnung gestellt.
**(inkl. Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung; mut - oder böswillige Beschädigung; höhere Gewalt, einschließlich Hagel und Sturm...)
Wenn die Veranstalterversicherung die vorgenannten Schäden abdeckt, reicht diese aus.