Vom Veranstalter zu organisieren

Die Bereitstellung folgender Voraussetzungen am Auf.- bzw. Abbautag :

Stromversorgung für Auf.- u. Abbau

Beispiel 1 :
Starkstromanschluss
32A CEE

 

Alternative mobile Stromerzeugung

Beispiel 2 :
Mobiles Starkstromaggregat

Zusätzlich :

  • einen 3/4 Zoll Wasseranschluss
  • ein WC in Nähe des Aufbauortes
  • bei mehrtätigem Auf.- bzw. Abbau die Organisation für Übernachtung und Verpflegung der Mitarbeiter ( nach Absprache )

Wichtig!

Der Veranstalter ( Mieter ) ist verpflichtet eine *Zeltversicherung abzuschliessen und uns diese vor Aufbaubeginn vorzuweisen. Diese hat nichts mit der eigentlichen Veranstaltungsversicherung zu tun. Sie deckt alle verursachten **Schäden am Zelt nach Übergabe, auch bei höherer Gewalt, ab.

*Auf Wunsch wird die Zeltversicherung von uns organisiert und rechtzeitig in Rechnung gestellt.

**(inkl. Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung; mut - oder böswillige Beschädigung; höhere Gewalt, einschließlich Hagel und Sturm...)

Wenn die Veranstalterversicherung die vorgenannten Schäden abdeckt, reicht diese aus.

 

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